Grundschule Zeesen

 

Hausordnung der Grundschule Zeesen

Einleitung

Wo viele Menschen zusammenleben, müssen sie sich Regeln geben. Diese Hausordnung soll das Miteinander in unserer Schule fördern und regeln. Sie gilt für Schüler, Mitarbeiter, Nutzer und Besucher der Grundschule in Zeesen und entfaltet ihre Wirkung mit dem Betreten des Schulgeländes. Der Schulleiter bzw. seine Stellvertreterin nehmen das Hausrecht gemäß § 71.4 des Brandenburgischen Schulgesetzes wahr.
Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft hat das Recht auf ungestörtes Arbeiten und Lernen sowie auf Schutz seiner Gesundheit und seines Eigentums. Jeder hat die Pflicht, dieses Recht der anderen zu wahren. Dies erfordert eine Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zugunsten der Gemeinschaft.


I. Allgemeine Regeln

  • Ich nehme Rücksicht auf meine Mitschüler, bin hilfsbereit und gehe freundlich mit ihnen um.
  • Ich tue keinem anderen weh, quäle, schlage, beleidige oder erpresse ihn nicht und mache ihm auch keine Angst.
  • Ich bringe keine Messer, Waffen oder Spielzeugwaffen sowie Streichhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerkskörper in die Schule mit.
  • Ich achte auf gemeinsames und fremdes Eigentum und darf dieses nicht beschädigen oder unerlaubt benutzen.
  • Ich weiß, dass ich Wände, Türen, Fenster, Schulmöbel und Toiletten nicht verschmutzen oder beschmieren darf. Halte ich mich nicht daran, muss ich sie säubern oder die Reinigungskosten übernehmen.
  • Ich verhalte mich umweltbewusst: Ich verschwende kein Wasser und schalte das Licht aus, wenn es nicht benötigt wird. Müll wird getrennt gesammelt und in den vorgesehenen Mülltonnen und Papierkörben entsorgt.
  • Mit Möbeln und Arbeitsmaterialien gehe ich sorgfältig um. Wenn ich etwas zerstöre, muss ich es ersetzen.
  • Fundsachen gebe ich beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.
  • Ältere Schüler sollen den jüngeren Schülern ein Vorbild sein.
  • Nach Schulschluss verlasse ich zügig das Schulgelände durch den Haupteingang.
  • Auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich der Schulgebäude und des Hortbereichs, herrscht ein striktes Rauchverbot.

 


II. Regeln in der Klasse und im Klassenraum

  • Ich bin pünktlich zum Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Fachraum und halte meine Arbeitsmaterialien bereit.
  • Erscheint eine Lehrkraft nicht spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Klassenraum, melden die beauftragten Schüler dies im Sekretariat.
  • Während des Unterrichts bin ich leise. Wenn ich etwas sagen möchte, melde ich mich.
  • Ich tobe nicht in der Klasse herum und achte darauf, dass ich die Möbel, Computer oder die Schulsachen meiner Klassenkameraden nicht beschädige.
  • Wertsachen lasse ich grundsätzlich zu Hause.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde verlasse ich den Klassenraum in einem ordentlichen Zustand, insbesondere stelle ich meinen Stuhl hoch, schließe die Fenster und achte darauf, dass das Licht ausgeschaltet wird.
  • Technische Geräte werden ausschließlich von der Lehrkraft bedient.
  • Die Anweisungen des Lehrers befolge ich.

III. Regeln in der Turnhalle

  • Die 1. Klassen werden im 1. Halbjahr von der Lehrkraft zum Sportunterricht abgeholt; im 2. Halbjahr gehen sie wie die 2. bis 6. Klassen nach dem Vorklingeln allein zur Turnhalle.
  • Die Turnhalle darf ich erst betreten, wenn der Lehrer dazu auffordert.
  • Die Halle darf ich nur mit Hallenturnschuhen betreten.
  • Im Sportunterricht trage ich keine Uhren und Schmuck.

IV. Regeln in der Pause

  • Die kleinen Pausen werden unter Aufsicht des Lehrers im Klassenzimmer durchgeführt. Nach der 1. Stunde wird im Klassenraum gefrühstückt. Klassen, die in der 1. Stunde Sportunterricht haben, frühstücken im Mehrzwecksaal der Schule beim verantwortlichen Sportlehrer.
  • Während der großen Pausen verlasse ich den Klassenraum und begebe mich auf den Schulhof (Haupteingang der Schule). Während der Regenpause bleibe ich in der Klasse und beschäftige mich ruhig.
  • Die Schüler der Klassen 1 bis 3 überqueren die Straße nur unter Aufsicht einer Lehrkraft. Schüler der Klassen 4 bis 6 dürfen dies nach entsprechender Belehrung eigenständig tun.
  • Vor der großen Pause verbleiben die Schultaschen im eigenen Klassenraum.
  • Bei Konflikten finde ich immer Hilfe bei der Aufsicht auf dem Hof oder im Schulhaus.
  • Das Sekretariat ist für die Schüler während der Pausen geöffnet.
  • Auf dem Pausenhof achte ich auf andere Kinder. Besonders rücksichtsvoll bin ich gegenüber Erstklässlern.
  • Ballspiele sind auf dem Bolzplatz bzw. der Basketballanlage erlaubt.
  • Ich werfe keine Stöcke, Schneebälle, Steine und Sand.
  • Während der Pausen benutze ich keine Fahrräder. Das Radfahren auf dem Schulhof ist verboten.
  • Ich schütze die Pflanzen auf dem Schulgelände.
  • Auf die Fußballtore und Zäune klettere ich nicht, da ich mich sonst verletzen könnte.

V. Regeln am Schulbus

  • An der Bushaltestelle verhalte ich mich ruhig und stelle mich ordentlich bei Ankunft des Busses an.
  • Beim Einsteigen drängle ich nicht.
  • Ich sitze im Bus ruhig und beachte die Anweisungen des Busfahrers.

VI. Regeln für Schulveranstaltungen

Um ein positives und respektvolles Miteinander während Schulveranstaltungen zu gewährleisten, gelten folgende Verhaltensregeln:

a) Allgemeines Verhalten

  • Ich verhalte mich respektvoll gegenüber Lehrkräften, Mitschülern und Gästen.
  • Ich höre aufmerksam zu, wenn jemand spricht, und unterbreche nicht.
  • Ich nehme aktiv am Programm teil und zeige Interesse an den Aktivitäten.

b) Pünktlichkeit

  • Ich erscheine rechtzeitig zu Schulveranstaltungen.
  • Bei Ausflügen informiere ich mich über Treffpunkte und Zeiten.

c) Verhalten bei Ausflügen

  • Ich halte mich an die Anweisungen der begleitenden Lehrkräfte.
  • Ich bleibe in der Gruppe und verlasse diese nicht ohne Erlaubnis.
  • Ich verhalte mich rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern.

d) Verhalten bei Aufführungen und Präsentationen

  • Ich respektiere die Arbeit meiner Mitschüler und applaudiere angemessen.
  • Ich vermeide laute Gespräche oder Störungen während der Darbietungen.

e) Zutritt zu Räumen

  • Nur die für die Öffentlichkeit geöffneten Räume dürfen betreten werden.

VII. Ergänzungen zur Hausordnung

a)      Abholen und Bringen
Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen, warten bitte vor dem Schulhaus. Bis zu den Herbstferiendürfen Eltern von Lernanfängern eine Ausnahme machen.

b)      Sicherheitsmaßnahmen
Aus Sicherheitsgründen wird das Eingangstor ab 07:40 Uhr verschlossen. Besucher sowie verspätet eintreffende Schüler melden sich bitte über die Klingel im Sekretariat an.

c)      Betreten des Schulgeländes
Die Schüler sollen das Schulgelände frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht die Haftpflicht der Schule.

d)      Elterngespräche
Elterngespräche finden grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit statt, es sei denn, ein Termin wurde vorher vereinbart. In Notfällen können Eltern jedoch auch unangemeldet mit dem Lehrpersonal sprechen.

e)      Unterrichtsmaterialien
Die Schüler bringen das für den Unterricht notwendige Material bitte mit. Beschädigte oder verlorene Materialien sind zu ersetzen.

f)       Nutzung technischer Geräte
Während des gesamten Schultages ist die Nutzung von Handys und ähnlichen technischen Geräten untersagtAusnahmen können im Vorfeld mit dem Lehrpersonal besprochen werden.

g)      Verkehrssicherheit der Fahrräder
Wenn Schüler mit dem Fahrrad zur Schule kommen, achten die Eltern bitte darauf, dass das Fahrrad verkehrssicher ist. Bei Verstößen kann die Erlaubnis widerrufen werden.

h)      Fundgegenstände
Am Ende des Schuljahres werden Fundgegenstände ausgelegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden für einen guten Zweck gespendet.

i)       Rauchverbot
Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen streng verboten.

j)       Folgen bei Verstößen gegen die Hausordnung
Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen oder Schadensersatzansprüchen rechnen.
                 


VIII. Schulbesuch

a)    Schulpflicht
Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Schüler pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnehmen und ihre Arbeiten und Hausaufgaben ordnungsgemäß anfertigen. Sie achten darauf, dass die schulischen Vorgaben zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung eingehalten werden (Schulgesetz § 44).

b)   Krankheit oder zwingende Gründe
Ist ein Schüler erkrankt oder aus zwingenden Gründen verhindert, informieren die Eltern die Schule bitte bis spätestens 07:30 Uhr unter der Telefonnummer 03375/900127. Kinder mit übertragbaren Krankheiten, Verdacht darauf oder Läusebefall dürfen die Schulräume erst wieder betreten, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt (Verwaltungsvorschrift zum Schulbetrieb).

c)    Sportbefreiung
Über Befreiungen vom Sportunterricht bis zu vier Wochen entscheidet der Sportlehrer in Absprache mit den Eltern. Schüler, die vom Sportunterricht beurlaubt sind, können an theoretischen Unterweisungen oder zu Hilfsdiensten herangezogen werden (Verwaltungsvorschrift zum Schulbetrieb).

d)   Beurlaubung/Freistellung
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Bis zu drei Tagen entscheidet der Klassenleiter, ab vier Tagen der Schulleiter. Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenverantwortlich nachzuholen (Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb).

 

Zeesen, den 01.10.2024

 

 

 

  1. Hollo/ Schulleiter                                           Herr Lotsch/ Vorsitzender Schulkonferenz

 

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